Quads werden meistens als Geländefahrzeug aus Asien nach Europa importiert. Für die Zulassung auf der Straße ist meist eine aufwendige Umrüstung von den Händlern oder Importeuren notwendig. Bei diesem Umbau werden beispielsweise Blinker, Scheinwerfer, Standlicht, Bremslichter sowie ein Tacho gemäß der EC-Norm umgerüstet. Eine bessere Sicherheit im Straßenverkehr kann erreicht werden, indem die Spur verbreitert und das Fahrwerk tiefer gelegt wird. Außerdem werden spezielle Straßenreifen montiert.
In Europa werden die Quads aufgrund der Richtlinie 92/61/EWG eingestuft, die drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Kilometer in der Stunde erfasst. Diese Richtlinie ist allerdings auf Vierrad-Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von höchstens 15 Kilowatt beschränkt, die bei einem Leergewicht von maximal 400 Kilogramm erreicht wird. Verfügen die Fahrzeuge über eine höhere Leistung, so sind sie durch die oben genannte Richtlinie nicht abgedeckt. Das bedeutet, dass sie dann lediglich noch als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder als PKW zugelassen werden können. Die Zulassung als Personenkraftwagen scheitert allerdings häufig daran, dass der Grenzwert für den Geräuschpegel von 74 Dezibel nicht erreicht werden kann.
Darüber hinaus gibt es auch Quads, die gleich als Straßenquad konzipiert werden, was den teuren Umbau erspart. Man erkennt sie daran, dass sie normalerweise eine breitere Spur haben, der Schwerpunkt niedriger liegt, sie mit Straßenreifen ausgestattet sind und die Sitzposition für Fahrer und Beifahrer niedriger ist. In der Einsteigerklasse bis zu einer Leistung von 300 Kubikzentimeter, die meist von taiwanischen Produzenten wie Adly, Kymco SYM, SCM oder Dinli hergestellt werden, erfolgt die Lieferung meist serienmäßig mit entsprechenden COC-Papieren sowie Anbauteilen, die der EU-Norm entsprechen. Dadurch können die Quads als vierrädriges Kraftfahrzeug, das zur Personenbeförderung dient (VKP), zugelassen werden. Diese COC-Papiere sind in der gesamten EU gültig, was bedeutet, dass ein Quad, das erstmals in Deutschland zugelassen wurde, auch in ein anderes EU-Land verkauft werden kann und in diesem Land eine entsprechende Zulassung möglich ist. Ist das Quad in Deutschland als Zugmaschine zugelassen, wäre das nicht möglich. In Deutschland muss zudem ein vorderes KFZ-Kennzeichen angebracht werden. Da es sich bei Quads laut Definition um keine Zweiräder handelt, ist für das Fahren auf öffentlichen Straßen ein PKW-Führerschein notwendig.
Nachdem die Zulassungszahlen für Quads in Deutschland stark gestiegen sind, wurde im Jahr 2005 dafür eine zusätzliche Führerscheinklasse, die Klasse S, in Deutschland eingeführt. Diese erlaubte auch Personen ab einem Alter von 16 Jahren das Fahren von Quads, sofern diese einen Hubraum von 50 Kubikzentimetern nicht überstiegen. Anfang des Jahres 2013 wurde die Führerscheinklasse S jedoch wieder abgeschafft. Stattdessen wurde die Fahrberechtigung Teil der vereinheitlichten EU-Fahrerlaubnisklasse AM.
In Österreich hingegen können Quads bis zu einem Hubraum vom 50 Kubikzentimetern als Moped angemeldet werden, und bereits von Personen ab einem Alter von 15 Jahren, sofern sie über einen Mopedausweis mit einem Zusatz für ein mehrspuriges Fahrzeug verfügen, gefahren werden. Für größere Quads benötigt man in Österreich einen Motorradführerschein der Klasse A oder einen PKW Führerschein.